- Wegfreiheit
- Weg|frei|heit, die <o. Pl.> (österr. Rechtsspr.):Recht auf uneingeschränktes Betreten des Waldes zu Erholungszwecken.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Wegefreiheit — Mit dem Begriff Wegefreiheit werden in Österreich alle jene Rechte umfasst, die die Menschen berechtigen, problemlos fremden Grund – insbesondere im Wald und im Bergland – zu betreten beziehungsweise zum Gehen zu benützen. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia